Auskunftserteilung nach §§ 16,25 ifSG
Wir haben ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde folgende Daten zu erheben und zu speichern.
Diese Daten werden 4 Wochen nach Erhebung gelöscht.
Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt!
Hinweis: Die Angabe falscher Informationen ist strafbar.